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Feuerwehr löscht ein brennendes Wohnhaus über eine Drehleiter. - ©courtneywentz

Schadensfall am Haus: Diese Versicherungen greifen wirklich

Ein geplatztes Rohr, ein abgedecktes Dach nach Sturm, Einbruchspuren an der Terrassentür – Schäden am Haus passieren schneller, als man denkt. Spätestens dann stellt sich die Frage: Wer zahlt jetzt eigentlich was? Entscheidend ist, ob das Gebäude selbst, der Hausrat oder ein Dritter betroffen ist – und welche Versicherung für genau diesen Teil zuständig ist.

Typische Schäden – und welche Versicherung zuständig ist

Im Alltag wiederholen sich bestimmte Schadensarten immer wieder. Grob lassen sie sich drei Bereichen zuordnen: Gebäude, Hausrat und Haftung.

1. Schäden am Gebäude

Hier geht es um alles, was fest mit dem Haus verbunden ist: Wände, Dach, Fenster, Heizung, fest eingebaute Küche, Leitungen.

In der Regel zuständig: Wohngebäudeversicherung

  • Feuer / Blitz / Explosion – z. B. Brandschaden im Dachstuhl

  • Sturm und Hagel – ab einer bestimmten Windstärke, inklusive Folgeschäden durch eindringenden Regen

  • Leitungswasser – z. B. Rohrbruch in der Wand, Wasser im Mauerwerk

Elementarschäden wie Überschwemmung nach Starkregen, Erdrutsch oder Rückstau sind meistens nur versichert, wenn eine Elementarversicherung als Zusatzbaustein abgeschlossen wurde.

2. Schäden am Inventar (Möbel, Technik, Kleidung)

Alles, was man bei einem Umzug mitnehmen könnte, gehört meistens in den Bereich Hausrat.

In der Regel zuständig: Hausratversicherung

  • Möbel und Teppiche, die durch Leitungswasser durchnässt werden

  • Elektrogeräte nach Überspannung durch Blitz (je nach Tarif)

  • Einrichtungsgegenstände nach Einbruchdiebstahl

Gebäude und Hausrat greifen oft ineinander: Die Wohngebäudeversicherung reguliert zum Beispiel das beschädigte Parkett, die Hausratversicherung den aufgequollenen Teppich.

3. Schäden an Dritten – Haftungsfragen

Wenn jemand auf dem Grundstück zu Schaden kommt, geht es um Haftpflicht:

In der Regel zuständig:

  • Private Haftpflichtversicherung bei selbst bewohntem Einfamilienhaus

  • Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht bei vermieteten oder nicht selbst bewohnten Immobilien

Beispiele:

  • Passant stürzt auf einem nicht geräumten Gehweg

  • Besucher verletzt sich durch lose Stufen oder Stolperkanten

Hier ist nicht das Haus oder der Hausrat versichert, sondern die Haftung des Eigentümers.

Mietausfall absichern: Gebäudeversicherung und Mietausfallpolice

Nach einem versicherten Sachschaden – zum Beispiel nach einem Brand oder einem massiven Leitungswasserschaden – kann die Wohnung zeitweise unbewohnbar sein. In vielen Wohngebäudeversicherungen ist dann ein Mietwertersatz bzw. eine Mietausfallleistung eingeschlossen, der die entgangene Miete für einen begrenzten Zeitraum ersetzt.

Davon zu unterscheiden ist die Mietausfallversicherung bzw. Mietschutzversicherung, die speziell auf ausfallende oder geminderte Mieten durch Zahlungsprobleme oder Mietnomaden zielt. Je nach Anbieter und Tarif kann sie folgende Punkte abdecken:

  • Erstattung ausbleibender Kaltmieten und oft auch Nebenkosten

  • Übernahme von Renovierungs- und Aufräumkosten nach Verwahrlosung

  • Ersatz für Schäden durch mutwillige Zerstörung

  • Kosten für das Entfernen und Entsorgen zurückgelassener Gegenstände

Wichtig ist der genaue Blick in die Bedingungen: Laufzeit der Leistung, Wartezeiten, Selbstbeteiligungen und die Definition der „Mietausfälle“ unterscheiden sich von Anbieter zu Anbieter.

Schäden am Objekt: Gebäude richtig absichern

Der zweite große Block sind Sachschäden am Gebäude. Hier bildet die Wohngebäudeversicherung den Kernschutz. Sie deckt in der Regel Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel ab, teilweise ergänzt um weitere Naturgefahren.

Für Vermieter wichtig:

  • Die Police muss zur tatsächlichen Nutzung als Mietobjekt passen (Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus, gemischte Nutzung).

  • Versicherungssumme und Ausgestaltung sollten regelmäßig geprüft werden, insbesondere nach Modernisierungen oder Anbauten.

  • Ergänzende Bausteine, etwa für erweiterte Naturgefahren (Starkregen, Überschwemmung), können sinnvoll sein – gerade in Regionen mit erhöhtem Risiko.

Schäden, die Mieter selbst am Inventar verursachen, sind in der Regel nicht über die Wohngebäudeversicherung des Vermieters abgesichert, sondern fallen – wenn überhaupt – unter die private Haftpflicht bzw. Hausratversicherung des Mieters.

Rechtliche Auseinandersetzungen: Vermieterrechtsschutz nutzen

Mietverhältnisse laufen nicht immer reibungslos. Typische Themen sind Zahlungsrückstände, Streit um Nebenkosten, Mieterhöhungen, Mängel, Kündigungen oder die Durchsetzung von Räumungen. Ein Vermieterrechtsschutz kann in solchen Situationen die Kosten für Anwälte und Gerichtsverfahren auffangen.

Je nach Tarif umfasst er zum Beispiel:

  • Übernahme von Anwalts- und Gerichtskosten in allen Instanzen

  • Kosten im Zusammenhang mit Räumungsklagen und Vollstreckung

  • Unterstützung beim Forderungsmanagement bei Mietrückständen

  • Streitigkeiten zu Betriebskosten, Mieterhöhungen und Vertragsfragen

Wichtig ist, dass der Rechtsschutz vor dem konkreten Streitfall besteht – bereits laufende Konflikte lassen sich im Nachhinein nicht absichern.

Kurz-Check: Wichtige Fragen für Vermieter

Ein kurzer Blick auf den eigenen Status hilft, Lücken im Schutz zu finden:

  • Ist in der Wohngebäudeversicherung Mietausfall nach einem versicherten Schaden eingeschlossen?

  • Gibt es eine Lösung für Mietausfälle durch Zahlungsprobleme oder Mietnomaden?

  • Passt der Haftpflichtschutz zur Nutzung (zum Beispiel Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht)?

  • Besteht Vermieterrechtsschutz für Streitigkeiten rund ums Mietverhältnis?

Wer diese Fragen ehrlich beantwortet und den Versicherungsschutz daran ausrichtet, reduziert das Risiko, dass ein einzelner Problemfall die gesamte Vermietung ins Wanken bringt.

So gehen Sie im Schadenfall am Haus richtig vor

Unabhängig davon, um welche Versicherung es am Ende geht: Ein paar Grundregeln helfen, den Versicherungsschutz nicht zu gefährden.

  1. Schaden begrenzen
    Alles tun, was weitere Schäden verhindert – z. B. Hauptwasserhahn abdrehen, provisorisch abdecken, aber ohne sich selbst zu gefährden.

  2. Schaden dokumentieren
    Umfangreich fotografieren und ggf. filmen: Schaden aus verschiedenen Perspektiven, Ursache, Umgebung. Rechnungen oder Kaufbelege aufbewahren.

  3. Versicherung unverzüglich informieren
    Den Schaden so schnell wie möglich melden – telefonisch, online oder per Formular. Viele Ratgeber empfehlen, Fristen aus der Police zu beachten und die Schadennummer zu notieren.

  4. Anweisungen beachten
    Versicherer können Gutachter schicken oder Kostenvoranschläge verlangen. Größere Reparaturen sollten – wenn zumutbar – erst nach Rücksprache beauftragt werden.

  5. Unterlagen sammeln
    Angebote, Rechnungen, Schriftverkehr und Notizen zum Schaden geordnet ablegen. Je besser die Unterlagen, desto einfacher die Regulierung.

Im Ernstfall zählt die richtige Zuordnung

Ob Wohngebäude-, Hausrat- oder Haftpflichtversicherung zuständig ist, entscheidet sich daran, was genau beschädigt wurde und wen der Schaden betrifft. Wer seine Verträge kennt und im Schadenfall ruhig und strukturiert vorgeht, erhöht die Chance auf eine schnelle und faire Regulierung. Einmal sauber sortiert, lässt sich auch ein größerer Schaden am Haus deutlich besser bewältigen.

FAQ

Häufig gestellte Fragen unserer Kunden

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Welche Versicherungen sind für Immobilieneigentümer wirklich unverzichtbar?

Für Eigentümer zählt vor allem eine stabile Grundabsicherung für das Gebäude und die eigenen Haftungsrisiken. Eine Wohngebäudeversicherung schützt die Immobilie gegen klassische Schäden wie Feuer, Rohrbrüche oder Sturm. In vielen Regionen gilt eine Elementarversicherung inzwischen als unverzichtbare Erweiterung, da Extremwetterereignisse zunehmen. Ebenso wichtig bleibt die private Haftpflicht, weil Schäden auf dem eigenen Grundstück hohe Kosten verursachen können.

Sinnvolle Ergänzungen – abhängig vom Objekt:

  • Photovoltaik-Absicherung

  • Glasversicherung für große Fensterflächen

  • Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht bei vermieteten oder unbewohnten Objekten

Wie unterscheidet sich eine Wohngebäudeversicherung von einer Hausratversicherung?

Eine Wohngebäudeversicherung schützt das Gebäude selbst: Dach, Wände, Leitungen, Heizungen, eingebauten Küchen und alle festen Bestandteile. Diese Police ist entscheidend, um die Immobilie in ihrem Wert zu erhalten und Schäden an der Substanz abzufangen.

Die Hausratversicherung kümmert sich dagegen um den gesamten beweglichen Besitz im Inneren – Möbel, Kleidung, Elektrogeräte, Wertgegenstände, technische Ausstattung – und ersetzt sie meist zum Neuwert.

Wann lohnt sich eine Elementarversicherung für Eigentümer?

Ablauf, um einzuschätzen, ob Elementarschutz sinnvoll ist:

  • Liegt die Immobilie in einem Gebiet mit häufigem Starkregen oder Rückstau?
  • Gibt es einen Keller oder tieferliegende Räume?
  • Gab es in der Umgebung bereits Überschwemmungen, Hangrutschungen oder Erdsenkungen?
  • Wird das Gebäude dauerhaft bewohnt oder steht es teilweise leer?
  • Würde ein Schaden hohe Renovierungs- oder Sanierungskosten verursachen?
  • Wenn mehrere Punkte zutreffen, ist eine Elementarversicherung dringend zu empfehlen.

Beispiel:
Ein Haus besitzt einen ausgebauten Keller. Nach starkem Regen läuft Wasser über die Kanalisation zurück. Ohne Elementarschutz bleibt der Eigentümer auf den gesamten Kosten sitzen – Trocknung, Sanierung, Austausch des Bodenbelags. Mit Elementarschutz wäre dieser Schaden versichert.

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