Photovoltaikanlagen gehören heute zu vielen Wohnhäusern – auch am Niederrhein. Damit sie im Schadenfall zuverlässig geschützt sind, müssen alle relevanten Bauteile korrekt in die Versicherung aufgenommen werden. Einige Bestandteile sind in der Wohngebäudeversicherung bereits berücksichtigt, andere benötigen eine ergänzende Absicherung.
In der Wohngebäudeversicherung gelten fest verbaute Teile wie Module, Unterkonstruktion und die Gebäudeverkabelung grundsätzlich als mitversichert. Verbraucherschützer weisen jedoch darauf hin, dass der tatsächliche Leistungsumfang je Tarif deutlich variiert. Das betrifft vor allem Überspannung, Tierbiss, Diebstahl oder Bedienfehler – Bereiche, die nicht automatisch enthalten sind. Auch bei älteren Verträgen besteht häufig kein umfassender Schutz.
Welche Bereiche häufig separat abgesichert werden müssen
Bestimmte technische Komponenten der Anlage sind nicht in jedem Gebäudetarif ausreichend geschützt. Dazu gehören vor allem Batteriespeicher, Wechselrichter und andere elektronische Bauteile. Viele Versicherer schließen diese Teile aus oder bieten nur eingeschränkte Leistungen. Auch der Ertragsausfall, also die entgangene Stromproduktion nach einem Schaden, ist meist ein zusätzlicher Baustein.
Für einen vollständigen Schutz entscheiden sich viele Eigentümer daher für eine spezielle Photovoltaikversicherung, die technische Defekte, Bedienfehler, Vandalismus und Ertragsausfall umfangreicher abdeckt.
Warum Eigentümer ihre Angaben regelmäßig prüfen sollten
Nachrüstungen in Bestandsgebäuden verändern häufig die Risikoeinschätzung. Deshalb ist eine saubere Meldung der Anlage beim Versicherer wichtig, damit der Tarif korrekt angepasst wird. Auch Modernisierungen wie Dachsanierungen, Anbauten oder energetische Verbesserungen sollten regelmäßig gemeldet werden.
Da neuere Tarife Photovoltaikanlagen oft umfassender berücksichtigen, kann eine Vertragsaktualisierung sinnvoll sein. So bleiben Bauteile, die in älteren Policen nicht oder nur teilweise eingeschlossen waren, vollständig geschützt.