Die private Haftpflichtversicherung bietet bereits einen wichtigen Grundschutz, etwa wenn Besucher auf dem eigenen Grundstück stürzen oder Schäden durch Unachtsamkeit entstehen. Für viele Eigentümer reicht das jedoch nicht vollständig aus.
Sobald das Objekt vermietet, unbewohnt oder baulich verändert wird, können zusätzliche Policen sinnvoll oder sogar notwendig sein:
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Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht: bei vermieteten oder leerstehenden Immobilien
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Bauherrenhaftpflicht: während Sanierungen oder Modernisierungen
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Vermieterhaftpflicht: wenn Mietverhältnisse bestehen
Damit ist gewährleistet, dass auch besondere Risiken, die über den klassischen Privatbereich hinausgehen, abgesichert sind.